Die Abwrackprämie

Seit dem 14.Januar 2009 können Privatpersonen eine Abwrackprämie von 2500 Euro kassieren, wenn sie ihr Altauto verschrotten lassen und sich im Gegenzug einen Neuwagen oder einen Jahreswagen kaufen. Die Abwrackprämie wurde am 14. Januar 2009 im Bundeskabinett, unter dem Namen „Umweltprämie“, im Zuge des Konjunkturpaket II beschlossen.

Die Abwrackprämie – Eine Umweltprämie für Verschrottung und Neukauf

Im Zuge des Konjunkturpaket II hat das Bundeskabinett am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie für Altfahrzeuge beschlossen. Die Abwrackprämie von 2500 Euro wird dann gezahlt, wenn das Altauto mindestens neun Jahre alt ist, das bedeutet die Erstzulassung des PKW muss vor dem 14.01.2000 stattgefunden haben. Zudem muss das Altauto bereits mindestens ein Jahr auf den Namen des Halters in Deutschland zugelassen gewesen sein. Die Abwrackprämie kann rückwirkend für Kauf und Erstzulassung eines Neuwagens, beziehungsweise eines Jahreswagens und Verschrottung eines Altautos ab dem 14.01.2009 bezogen werden.
Für die Abwrackprämie plant die Bundesregierung insgesamt 1,5 Milliarden Euro ein, damit können maximal 600.000 Prämien bezahlt werden. Das Projekt „Umweltprämie“ endet spätestens am 31.12.2009, wenn das eingeplante Budget jedoch bereits früher verteilt ist, ist Schluss mit der Abwrackprämie.

Was Sie bei der Beantragung der Abwrackprämie beachten müssen:

1.    Stichtag für Kauf und Erstzulassung eines Neuwagens beziehungsweise Jahreswagens ist der 14.01.2009. Die Laufzeit der Umweltprämie endet am 31.12.2009.

2.    Das Altauto muss im Zeitraum von 14.01. bis 31.12.2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb gemäß der Altfahrzeugverordnung durchgeführt werden.

3.    Das Altauto muss mindestens 9 Jahre alt sein, das heißt das Datum der Erstzulassung muss vor dem 14.01.2000 liegen.

4.    Um die Abwrackprämie zu erhalten muss der Neuwagen mindesten die Euro 4 Norm erfüllen.
Ein Jahreswagen darf längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen gewesen sei.

5.    Die Abwrackprämie erhalten nur Personen, die das Altauto zuletzt über die Dauer von mindestens einem Jahr in Deutschland zugelassen hatten. Dabei ist die Identität zwischen Altauto-Halter und Neufahrzeug-Halter entscheidend.

Die Ziele der Abwrackprämie:

In erster Linie soll die Abwrackprämie der Autoindustrie in den Zeiten der Rezession zu höherem Absatz verhelfen und die Automobilindustrie als Standbein der deutschen Wirtschaft stützen. Der positive Nebeneffekt der Abwrackprämie ist eine Verminderung veralteter Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Wirtschaftsexperten rechnen damit, dass dank der Umweltprämie bis zum Ende des Jahres ein Kauf von 300.000 zusätzlichen Autos ausgelöst wird.

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Beantragung der Abwrackprämie vorweisen:

•    Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebes (gemäß der Altfahrzeugverordnung)

•    Nachweis der Stilllegung in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief des Altautos

•    Zulassungsbelege für das Neufahrzeug
bzw. beim Erwerb eines Jahreswagens von Werksangehörigen, die Bestätigung des jeweiligen Kfz-Herstellers.

•     Die Formulare zur Beantragung der Abwrackprämie müssen die Originalunterschrift des Antragstellers tragen und können daher nur über den Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (BAFA) gestellt werden.

Hier erhalten Sie den Antrag für die Umweltprämie.

Details zur Abwrackprämie:

Die Frist zur Beantragung der Abwrackprämie läuft vom 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009. Aufgrund großen Zuspruchs zur Abwrackprämie werden die Fördermittel jedoch wahrscheinlich deutlich früher erschöpft sein, denn diese sind auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt worden.
Um Antragstellern entgegenzukommen, die einen Neuwagen mit späterem Liefertermin bestellt haben, wurde die Beantragung der Abwrackprämie der BAFA modifiziert.
Wenn eine Kopie des rechtsgültigen Kaufvertrages vorliegt, kann der Käufer eines Neuwagens ab dem 30. März 2009 einen Antrag auf die Gewährung der Abwrackprämie stellen und sich so in die Schlange der zu bearbeitenden Prämienanträge einreihen. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Zulassung des Neuwagens und die Verschrottung des Altautos erfolgt und nachgewiesen sind. In solch einem Fall kann die Antragstellung ausschließlich über das neue Antragsformular geschehen, das ab 30. März 2009 von der BAFA bereitgestellt wird.