Umzug mit dem Nummernschild: Neuregelung möglich !!


An 08.09.08 10:36
Tags: kennzeichen, nummernschilder

Ab dem 01.September 2008 tritt eine neue Ausnahmeregelung im Paragrafen 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordung (FZV) in Kraft.

Diese Ausnahmeregelung besagt das nicht bei jedem Umzug in eine andere Stadt ein neues Nummernschild beantragt werden muss und man somit sich das Geld für die Herstellung von neuen KFZ Schildern sparen kann. Grund für neue Kennzeichen bei einem Umzug war bisher der Versicherungstarif der natürlich auf dem Land um einiges günstiger ist als zum Beispiel in einer Großstadt. So wurde durch das Ummelden des Autos den Versicherungen der Umzug bekanntgegeben und diese konnten das Fahrzeug neu einstufen. Durch die moderne Vernetzung der Zulassungsstellen untereinander ist es nun möglich den Versicherungen ohne Kennzeichenwechseln den Umzug mitzuteilen. Leider muss diese Ausnahmeregelung durch die obersten Behörden der einzelnen Bundesländer erst genehmigt werden - bis dahin wird alles beim alten bleiben!

 

Mehr über die Nummernschilder Neuregelung gibt es hier!