Die neue Kfz-Steuer – Was sich ändert und für wen sie gilt.


An 29.06.09 10:27

Ab 1. Juli 2009 gilt die neue Kfz-Steuer in Deutschland. Die Gewinner der neuen Kfz-Steuer sind nach Angaben des ADAC die Käufer verbrauchsarmer Kleinwagen, denn die neue Steuer wird für Benziner mit wenig Hubraum am günstigsten ausfallen.

Beispielsweise muss man für den Matiz 0,8 aus dem Hause Chevrolet künftig nur noch 16 Euro Kfz-Steuer pro Jahr bezahlen, bisher kam der Kleinwagen noch auf 54 Euro im Jahr. Auch die Käufer des Smart fortwo mit 45 kW können sich freuen, denn statt 67 Euro werden jetzt jährlich nur noch 20 Euro fällig. Die beiden Kleinwagen stoßen weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer aus und werden nur über den kleinen Hubraum zur Steuer herangezogen.
Das größte Sparpotenzial insgesamt bieten Klein- und Mittelklasseautos mit Dieselantrieb wie zum Beispiel der BMW 118d oder der VW Golf 2.0 TDiDPF, deren Kfz-Steuer künftig um satte 118 Euro günstiger ausfallen wird.
Ab dem 1. Juli 2009 tritt die neue Kfz-Steuer in Kraft, dann wird die Abgabe für neue Pkws nicht nur nach dem Hubraum, sondern auch nach der CO2-Emission berechnet. Allerdings werden Fahrzeuge, die weniger als 120 Gramm CO2 ausstoßen, belohnt, indem sie nur nach der Hubraumgröße besteuert werden. Bei Benzinern fallen dann zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter an und 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter bei Diesel-Pkws an. Bereits vorhandene Pkws werden auch in den nächsten Jahren wie bisher besteuert. Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 neu zugelassen wurden und allein deswegen befristet steuerbefreit sind, wird nach Ablauf der Frist zwischen dem alten und dem neuen Modell das günstigere gewählt.