Auto-Kennzeichen

Rotes Kennzeichen, Grünes Kennzeichen, Dauerkennzeichen.... Bitte nocheinmal langsam!

Um ein bisschen mehr Licht in die Masse der verschiedenen Kennzeichen zu bekommen gibt es hier Informationen zu den gängigsten und gültigen KFZ-Kennzeichen

 

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KFZ-Saisonkennzeichen:

 

Ein Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge die nicht das ganze Jahr über angemeldet sind wie zum Beispiel Motorräder etc. Der Zulassungszeitraum von Saisonkennzeichen beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate – wobei unbedingt darauf hingewiesen werden muss, dass die Zulassung immer zwingend am 1. eines Monats beginnt und am letzten eines Monats endet. (01.4. bis 31.12.) Eine Zulassung inmitten eines Monats ist nicht möglich. Der Zulassungszeitraum für das Saisonkennzeichen muss also von vornherein festgelegt sein. Eine Änderung des Zeitraumes ist nur durch einen neuen Antrag möglich. Ausserhalb des Zulassungszeitraumes ist das Fahrzeug nicht zugelassen und somit nicht versichert! Das Fahrzeug darf sich dann nicht auf Öffentlichem Verkehrsgrund befinden und muss auf Privatgrund abgestellt werden (private Garage etc)

 

 

 

KFZ-Kurzzeit Kennzeichen:

 

Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen oder Probefahrten vorgesehen und gelten längstens 5 Tage. Eine Verlängerung ist nicht möglich – jedoch kann man jederzeit ein neues Kurzzeitkennzeichen erwerben. Das Kurzzeitkennzeichen hat auf der rechten Seite einen gelben Balken in dem das Enddatum eingeprägt ist – und ist nur innerhalb Deutschlands gültig. Um ein Kuzrzzeitkennzeichen zu bekommen muss man folgende Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen:

  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeugbesitzers
  • Doppelkarte für Kurzzeitkennzeichen. Weitere Unterlagen über das Fahrzeug sind nicht notwendig.

 

 

KFZ Ausfuhrkennzeichen:


Die Ausfuhrkennzeichen werden auch Zollkennzeichen oder Transitkennzeichen genannt und werden zur Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland benötigt.

Die Zulassung bekommt man in jeder KFZ-Zulassungstelle in Deutschland. Das Fahrzeug muss vorgeführt werden und AU und TÜV müssen gültig sein!

Um ein Ausfuhrkeinnzeichen zu bekommen braucht man folgende Unterlagen: 

  • Doppelkarte Ihres Versicherungsunternehmens (als Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde) auch Versicherungsbestätigung genannt.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugschein)
  • TÜV und AU Bescheinigung

 

Dauerkennzeichen ROT

Rotes KFZ-Dauerkennzeichen:

 

Das rote Dauerkennzeichen wird nur für KFZ-Hersteller, KFZ-Händler oder KFZ-Werkstätten ausgegeben, denn es handelt sich hierbei ein Kennzeichen das zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten zugeteilt wird.

  • Prüfungsfahrt: Eine Fahrt zur Prüfung des Fahrzeugs auf die Technik und Fahreigenschaften durch einen KFZ-Prüfer.
  • Probefahrt: Dies beinhaltet zum Beispiel auch Testfahrten von  kaufinteressierten Kunden mit und ohne Autoverkäufer.
  • Überfühungsfahrt: Um ein verkehrssicheres KFZ von einem zum anderen Ort zu überführen.

Um ein rotes Dauerkennzeichen zu bekommen sind folgende Schritte zu beachten:

  • Formloser schriftlicher Antrag mit Begründung, Anschrift und Daten des Beantragenden
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Gewerbenachweis
  • Verkehrszentralregisterauszug des KBA (diese kann gegen eine geringe Gebühr unter Vorlage des Personalausweises bei der Zulassungsbehörde beantragt werden)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amstgerichtes
  • Versicherungsbestätigung
  • Einzugsermächtigung oder Einzugsermächtigung mit Vollmacht

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KFZ-EU-Kennzeichen:

 

Das aktuelle EU-Kennzeichen erkennt man an dem blauen Feld auf der Linken Seite. In diesem Feld steht im unteren Bereich das nationalitäts Kennzeichen, für Deutschland wäre es das "D", darüber befinden sich die zwölf gelben Sterne der Europäischen Union.

Die Schrift des EU-Kennzeichen ist fälschungserschwert, deshalb sind jetzt auch I, O, Q, B, F und G im Mittelteil freigegeben. Mit dem EU-Kennzeichen braucht man innerhalb der Europäischen Union keinen zusätzlichen Länderaufkleber.

 

 KFZ-Oldtimerkennzeichen:

Hier gibt es zwei verschiedene Arten die man für den Oldtimer nutzen kann:

 

  1. 07-er Kennzeichen:

    Dies dient der unregelmässigen Nutzung an Treffen oder Ausfahrten

  2. H-Kennzeichen:

    Dieses Kennzeichen wird zum Dauerbetrieb des Fahrzeugs genutzt.

Um eine Oldtimerzulassung zu bekommen muss das Fahrzeug ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen. Ausschlaggebend hierfür ist das erste Zulassungsdatum, nicht das Herstellungsjahr.

Der Vorteil einer Oldtimerzulassung ist der pauschale Steuersatz von 192 EUR (Pkw und Lkw) bzw. 46 EUR (Motorrad).

 

Grünes KFZ-Kennzeichen:

 

Grüne Autokennzeichen sind genau gleich aufgebaut wie die EU-Kennzeichen, jedoch ist die Schrift nicht schwarz sondern grün.

Grüne Nummernschilder bekommen Fahrzeuge die steuerbefreit sind wie zB.: Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Kräne oder Pumpen.