KFZ-Abmeldung / Stillegung:
Es gibt zwei verschiedene Arten der Abmeldung:
Die KFZ-Stilllegung. Durch diese wird ein Fahrzeug komplett aus dem Verkehr gezogen und wird verschrottet oder verwertet.
Die KFZ-Abmeldung: hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs für längstens 18 Monate.
Wird das Auto innerhalb der 18 Monate nicht wieder in Betrieb genommen und angemeldet so wird das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen und die Betriebserlaubnis erlischt.
Für die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs müssen Sie unbedingt an folgende Dokumente denken:
- Zulassungsbestätigung Teil 1
- Zulassungsbestätigung Teil 2
- Nummernschilder
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
- Bei einer endgültigen Außerbetriebsetzung muss ein Verwendungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden

Eine Abmeldung kann in jeder KFZ-Zulassungsstelle vom Fahrzeughalter oder einem Vertreter vorgenommen werden – hierzu ist keine Vollmacht nötig.
KOSTEN:
Die Kosten für die Abmeldung kosten in der Regel zwischen 10 und 30 Euro – je nachdem, um welche Art der Abmeldung es sich handelt.
Seite bookmarken: