KFZ-Zulassung:
Seit dem 01.05.2005 wurden durch eine EU-Richtlinie neue einheitliche und fälschungssicherere Fahrzeugdokumente festgelegt.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 ersetzen nun den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Diese muss man immer dabei haben, wenn es um die KFZ Formalitäten geht.
Will man einen Neuwagen erstmals für den Verkehr zulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Doppelkarte Ihres Versicherungsunternehmens (als Bestätigung, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde), auch Versicherungsbestätigung genannt.
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugschein)
- Autokennzeichen
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- Bescheinigung über Abgasuntersuchung (AU)
Falls Sie das Auto nicht selbst anmelden, ist es wichtig, dem Beauftragten eine Vollmacht mitzugeben.
In den meisten Zulassungsstellen kann man bereits mit EC- oder Geldkarte bezahlen, jedoch nicht überall; deshalb ist es immer ratsam, genügend Kleingeld dabei zu haben!
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