KFZ-Ummeldung:

Wechsel des Zulassungsbezirks:

Wenn Sie nun als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz wechseln und sich dabei auch der zuständige Zulassungsbezirk ändert (Umzug in neue Stadt / Kreis), müssen Sie Ihr Auto komplett Ummelden und mit folgenden Unterlagen zur neuen Kfz-Zulassungsstelle gehen:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (mit Meldebestätigung)
  • Kfz-Versicherungsdeckungskarte (Doppelkarte)
  • Kennzeichenschilder bzw. Stilllegungsbescheinigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung

Wenn Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeuges nicht selber vornehmen oder es sich um ein Firmenfahrzeug handelt dürfen Sie folgendes nicht vergessen:

  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

 

KOSTEN:

Die Kosten für die Ummeldung betragen aufgrund der neuen EU Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ca. 50 Euro. Falls ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, fallen zusätzlich mindestens 10 Euro an.