KFZ-Ummeldung:
Wechsel des Zulassungsbezirks:
Wenn Sie nun als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz wechseln und sich dabei auch der zuständige Zulassungsbezirk ändert (Umzug in neue Stadt / Kreis), müssen Sie Ihr Auto komplett Ummelden und mit folgenden Unterlagen zur neuen Kfz-Zulassungsstelle gehen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (mit Meldebestätigung)
- Kfz-Versicherungsdeckungskarte (Doppelkarte)
- Kennzeichenschilder bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
- Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung
Wenn Sie die Ummeldung Ihres Fahrzeuges nicht selber vornehmen oder es sich um ein Firmenfahrzeug handelt dürfen Sie folgendes nicht vergessen:
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
KOSTEN:
Die Kosten für die Ummeldung betragen aufgrund der neuen EU Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 ca. 50 Euro. Falls ein Wunschkennzeichen gewünscht wird, fallen zusätzlich mindestens 10 Euro an.
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