KFZ-Umschreibung:

Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirkes muss die Anschrift des Fahrzeughalters in den Kfz-Dokumenten (Zulassungsbescheinigung 1 ehem. Fahrzeugbrief) per Aufkleber aufgenommen werden.

Dazu braucht man:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (mit Meldebestätigung)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
  • Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung

Wenn Sie die Umschreibung Ihres Fahrzeuges nicht selber vornehmen oder es sich um ein Firmenfahrzeug handelt dürfen Sie folgendes nicht vergessen:

  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
  • Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

Praktisch:

Adressänderungen in der Zulassbescheinigung können – wenn man innerhalb der Stadt umzieht - zusammen mit der Ummeldung bei Einwohnermeldeämtern, Meldestellen oder Bürgerbüros erledigt werden .

! ACHTUNG !

Bei finanzierten Briefen können Anschriftenänderungen ausschließlich in den Zulassungsstellen vorgenommen werden.

KOSTEN:

Kosten für die Umschreibung innerhalb einer Stadt belaufen sich auf ca. 15 Euro.

 

Nach § 27 Absatz 1 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO gilt:

<<Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter müssen der Zulassungsbehörde unverzüglich gemeldet werden, damit die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.>>

 

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