Die neue Kfz-Steuer
Die neue Kfz-Steuer ab dem 01. Juli 2009
Ab dem 01. Juli 2009 tritt in Deutschland die neue Kfz-Steuer in Kraft. Autos die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, werden nicht mehr ausschließlich nach dem Hubraum besteuert, sondern auch nach ihren CO2 Emissionen.
Bei Benzinern fallen pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro Kfz-Steuer an, Diesel-PKWs werden mit 9,50 pro angefangene 100 Kubikzentimeter besteuert.
Fahrzeuge die weniger als 120 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen werden nach den Regelungen der neuen Kfz-Steuer belohnt und werden nur nach ihrem Hubraum besteuert. Bei Autos die diesen Wert überschreiten kommt ein CO2-abhängiger Steuerbetrag hinzu, der bei 2 Euro je Gramm CO2 liegt, allerdings erst über dem steuerfreien Grenzwert. Dieser Grenzwert soll in den Folgejahre sukzessiv verschärft werden. Bei einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012 auf 110 Gramm CO2 pro Kilometer und ab 01.01. 2014 auf 95 g/km.
Fahrzeuge deren Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 liegt, werden nach dem Ablauf einer Steuerbefreiung nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Für in dieser Zeit neu zugelassene Euro-5 und Euro-6-Pkw entfällt die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr. Die Steuerbegünstigung endet allerdings spätestens am 31.12.2010, auch, wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft wurde.
Somit kann die volle Steuerbefreiung von zwei Jahren nur derjenige vollständig ausnützen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 zugelassen hatte.
Seite bookmarken: