
1) Empfohlene Richtgeschwindigkeit
2) Keine Autobahnen vorhanden
3) Auf Schnellstraßen 110 km/h
4) Bei Nässe verringerte Geschwindigkeit: Außerorts um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h
5) Nach Ausschilderung Außerorts max. 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h
6) Auf Schnellstraßen 100 km/h
7) Bei Regen ein Tempolimit von 110 km/h auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen
8) 1. November bis 31. März 110 km/h auf Autobahnen
9) Bei Nässe verringerte Geschwindigkeit um 20 km/h (bei Pkw) bzw. 15 km/h (bei Gespannen)
10) Je nach Ausschilderung
11) Bei ungebremsten Anhängern mit Gesamtgewicht über 300 Kg nur 60 km/h
12) Nachts Tempolimit von 110 km/h auf einigen Autobahnen
13) Für Gespanne bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, dessen zzG das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges übersteigt sowie für Gespanne über 3,5 t zzG gilt 80 km/h
14) Auf vierspurigen Schnellstraßen 110 km/h
15) Bei ungebremsten Anhänger, dessen Gesamtgewicht die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeuges übersteigt nur 40 km/h
16) Für Anhänger über 0,75 t nur 80 km/h
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